lebten in Laubwäldern und auf dem Pohorje (Bachern). Nicht ausgerottet wurden Rehe und in manchen Gegenden die Siebenschläfer.
Die Jagdtechnik war verschiedenen Entwicklungen unterworfen. Im Mittelalter wurde mit Falken, Sperbern, Habichten und Adlern gejagt. Der Freisinger Bischof genehmigte im Jahre 1269 dem Jagdmeister der Herrschaft von Skofja Loka (Bischoflack) die Jagd mit Falken und Sperbern. Falken, Sperber und Habichte werden manchmal auch als Abgabe der Untertanen erwähnt. Die Falknerei wurde im 18. Jahrhundert aufgegeben. Verbreitet war auch die Jagd mit Grubenfallen, Schlingen, Netzen, in denen sich das Wild verhedderte. Es wurden Waffen mit Schneiden und Spitzen verwendet, von den Schusswaffen nur die Armbrust, seit dem 14. Jahrhundert auch die ersten Gewehre.
Seit dem Mittelalter wurde die Kategorisierung der Jagd in «hohe» und «niedere» Jagd, an manchen Orten auch die «mittlere» Jagd üblich, eben nach der Art des gejagten Wildes. Die Zuordnung des Wildes zur niederen oder hohen Jagd hing von den Vorschriften ab, die je nach Region Grösse, Wert und Seltenheit des Wildes berücksichtigten. Das Jagdrecht war in der Regel an eine bestimmte gesellschaftliche Stellung gebunden, wodurch sich eine Unterscheidung zwischen der zulässigen und nichtzulässigen Jagd entwickelte. Seit dem 12. Jahrhundert galt im deutschen Reich (in das auch das slowenische Gebiet einbezogen war) das Herrscherregal über die Jagd. In den Ostalpenländern rissen es die Landesfürsten an sich und überliessen es dem niedrigeren Adel. Ziemlich konsequent wurde vom 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts das Jagdrecht durch die Jagdordnungen für Görz, Steiermark, Kärnten und Krain geregelt; jedes dieser historischer Länder, in denen auch Slowenen lebten, umfasste auch einen Teil der Alpenwelt. Jagdordnungen versuchten das Wild zu schützen durch das Verbot einiger Waffenarten und Jagdmethoden und durch das Jagdverbot in der Zeit der Paarung und während des Werfens. Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften hatten Jagdund Forstmeister. Für das Jagdrevier sorgten manchmal auch einzelne Untertanen, die unter günstigen Bedingungen die besondere Jagdhube genossen. Die Untertanen mussten an manchen Orten auch die Jagdfron leisten und bei der Jagd helfen. Sie hielten Hunde für die Herrschaft, unterhielten die Schlossjäger, die zur Jagd gingen. Sie selbst konnten mit der Genehmigung der Grundherrschaft (gegen Entschädigung) oder als Wilddiebe jagen.
Gemäss einem Patent aus der Mitte des 18. Jahrhunderts sollten alle Jagdreviere der niederen Jagd über öffentliche Versteigerungen verpachtet wer-