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[§529—531.
Das Verb.

c) Zum Teil scheint ro nach den von Adjektiven ge- bildeten Adverbien zu fehlen,, die als Präverbien gebraucht werden (§ 383); z. B. mad'genatar glücklich sind.., eigentlich 'gut sind geboren" Ml 90 b 12; dia n-uile' marbae sin "wenn du ausgerottet haben wirst' 77a 12. Doch kommt nach cain' und cetw auch ro vor (ebend. u. § 391).

530. Zwei Verben, ro'cluinethar hört und ad'ci 'sieht', kennzeichnen das Narrativ (das ro-lose Präteritum) durch Vorsetzen der Konjunkzion co11 (eigentlich 'so daß", §885b): co'cüal(a)e 'er hörte', con'accae er sah"; doch nur, wenn keine andere Konjunktpartikel davorsteht (z. B. vl'cüalae 'er hörte nicht' und 'er hat nicht gehört").

531. Zur Erklärung der ro-Formen. Die drei Haupt- bedeutungen von ro, die §524f., 1—3 aufgezählt sind, finden sich alle auch beim altkynirischen ry sie sind also verhältnismäßig alt, so daß man ihre Entwicklung nicht mehr verfolgen kann, sondern auf Vermutungen angewiesen ist.

Die indogermanische Präp. *pro hatte bei Verben der Be- wegung die Bedeutung "vorwärts, weiter'; diese hat sich in ver- schiedenen Sprachen gelegentlich zu 'bis zum Ende' verschoben. Daß das auch im Keltischen der Fall gewesen ist, zeigt noch das Kompositum ro'saig "erreicht, reicht bis an' neben dem Simplex saigid "er geht nach, zielt auf etwas ab (mit der Rede)'. So konnte die Partikel sehr wohl bei anderen Verben dazu dienen, den Abschluß der Handlung auszudrücken. Dasselbe gilt von den gleich fungierenden Präposizionen ad, eigentlich 'hinzu, bis hin', com, eigentlich "zusammen, vollständig'; ähnlich ess-ib-. eigent- lich "austrinken" usw.

Solche Komposita, die den Abschluß betonen, sind zum wirklich präsentischen Gebrauch wenig geeignet. Dagegen wider- streben sie der Präsensform nicht, wenn diese eine zeitlich un- bestimmte, beliebig eintretende Handlung bezeichnet: "er pflegt die Handlung zu Ende zu bringen'. In der Tat gibt es in später überlieferten Texten noch einige Belege eines Präsens der Ge- wohnheit, zwar nicht mit ro, aber mit den Präposizionen, die ihm gleichwertig sind: cotraittig (s.§526) "er pflegt zu verlangen' Triads of Ireland, ed. K. Meyer, Nr. 77. 78; as'com-ren 'er zahlt (immer/ Ancient Laws IV 322; noco'rucaim se (§528,4) "ich pflege nicht zu tragen' LU 69b 42. Und im Altkynirischen bildet ry