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[§513. 514.
Das Verb.

(nicht) tun" oder 'getan haben, [wenn das und das (nicht) geschähe' oder 'geschehen wäre'].

513. II. Der Imperativ hat keine Tempora.

III. Der Subjunktiv unterscheidet nur zwei Tempora:

1. das Präsens, als Subjunktiv zum Präsens und Futurum des Indikativs.

2. das Präteritum (früher Präsens secundarium ge- nannt)

a) präterital, als Subjunktiv zum Imperfekt und Prä- teritum des Indikativs.

b) ohne zeitliche Bestimmung als Potenzial und Irrealis (als Subjunktiv des Präteritum Futuri) in sub- junktivischen Nebensätzen, auch in Kondizional- und Konzessivsätzen, also in Ausdrücken wie: "wenn dies sein sollte', c wenn dies wäre' oder 'gewesen wäre', 'gleich als ob wäre' usw. In Wunschsätzen dient diese Bildung zum Ausdruck eines bescheideneren Wunsches, von dessen Ver- wirklichung man weniger überzeugt ist, als beim Gebrauch des Präsens des Subjunktivs.

Über weitere Schattierungen der Bedeutung durch vor- gesetzte Partikeln s. § 524 f.

Tempusstämme. Starke und schwache Verbalflexion.

514. Die genannten Tempora und Modi werden bei einem normalen Verb von fünf verschiedenen Stämmen gebildet. Die drei ersten sind sowohl aktivisch (oder deponenzial) als passivisch.

1. Den Präsensstamm enthalten das Präsens und das Imperfekt des Indikativs und der Imperativ,

2. den Subjunktivstamm das Präsens und das Präteritum des Subjunktivs,

3. den Futurstamm das Futurum und das Präte- ritum Futuri,

4. den aktiven Präteritalstamm das aktive und deponenziale Präteritum des Indikativs,