Heuteufel ward vorerst ausgesetzt. Der Verteidiger war wegen Verhöhnung des Herrn Staatsanwalts in eine Ordnungsstrafe von achtzig Mark genommen.
In das weitere Verhör Heuteufels griff der Verteidiger ein, der vom Zeugen wissen wollte, wie er, als intimer Bekannter des Angeklagten, sein Familienleben beurteile. Heuteufel machte eine Bewegung, durch den Saal rauschte es: man hatte verstanden. Aber ob Sprezius die Frage zuließ? Er hatte schon den Mund geöffnet, um sie abzulehnen, begriff aber noch rechtzeitig, daß man einer Sensation nicht ausweichen dürfe — worauf Heuteufel den mustergültigen Zuständen im Hause Lauer hohes Lob spendete. Jadassohn trank die Worte des Zeugen, bebend vor Ungeduld. Endlich konnte er, mit namenlosem Triumph in der Stimme, seine Frage stellen. „Will der Zeuge sich auch darüber äußern, welcher Art die Weiber sind, aus deren Bekanntschaft er persönlich die Kenntnis des Familienlebens schöpft, und ob er nicht in einem gewissen Hause verkehrt, das im Volksmund Klein-Berlin heißt?“ Und noch im Sprechen vergewisserte er sich, daß die Damen im Publikum, und gleich ihnen die Richter, tief verletzte Gesichter bekamen. Der Hauptentlastungszeuge war vernichtet! Heuteufel versuchte noch zu antworten: „Der Herr Staatsanwalt wird es wissen. Wir sind uns dort wohl begegnet.“ Aber das diente nur dazu, daß Sprezius ihm eine Ordnungsstrafe von fünfzig Mark auferlegen konnte. „Der Zeuge hat im Saal zu bleiben“, entschied der Vorsitzende schließlich. „Das Gericht braucht ihn noch zur weiteren Aufklärung des Tatbestandes.“ Heuteufel äußerte: „Ich meinerseits bin aufgeklärt über den Betrieb hier und würde es vorziehen, das Lokal zu verlassen.“ Sofort wurden aus den fünfzig Mark hundert.