Page:Vulpius Historia Raetica.pdf/14

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wie dieses überhaupt jenseits der Berge, zumal im Unterengadin, wenig der Fall ist.

Hier noch die geringen biographischen Notizen, welche über den Verfasser sich sammeln ließen.

Wie Vulpius in seinem Werkchen (S. 37) selbst angibt, waren seine Voreltern und Verwandte mit Einschluß seiner selbst während 162 Jahren Prediger zu Vettan. Wie weit diese Zahl richtig geht, bleibt dahingestellt. Doch geht der Kirchenhistoriker à Porta offenbar viel zu weit, wenn sie als Fabel erklärt. Vulpius meldet hierüber wie folgt.

Im Jahr 1532 wurde die neue Lehre zu Vettan eingeführt und Andr. Tus als Prediger daselbst berufen. Er bekleidete diese Stelle 39 Jahre, also bis 1571. Nun folgten die vier Vulpius (Großvater, Onkel, dann Vater des Verfassers und endlich dieser selbst) während 162 Jahren, von welchen die 39 des Tus abgezogen, hingegen 11 Jahre, wo Andere predigten, hinzugezählt werden müssen. Dieß ergibt von 1632 an die Jahreszahl 1705, auf welche somit die Abfassung der hist. rætica fiele. Nun melden allerdings übereinstimmend Haller's Schw. Bibl. und Leu, daß ein Jac. Anton Vulpius 1706 gestorben sei. Hieraus folgt, daß wenn unser Verfasser wie behauptet wird, der nämliche Vettaner Geistliche Jac. Anton Vulpius sein soll, welcher an der nicht sehr ehrenhaften Rolle der reformirten Geistlichen beim Tusner Strafgericht nahm, er weit über 100 Jahre alt geworden sein müße. Aber bei den verschiedenen gleichnamigen Vulpius, welche sämmtliche Geistliche waren, ist es viel wahrscheinlicher, daß derjenige Vulpius, der dem Tusner Strafgericht beiwohnte, ein anderer als der unsrige war. Hiermit stimmt auch die Unwahrscheinlichkeit, wonach er noch vierig Jahre nach demselben, als bis 1658, gelebt haben müßte. Dazu kommt daß Salis-Marschlins diesen an den Faktionen betheiligten Pfr. Vulpius durchweg Anton und nicht Jac. Anton nennt. Auch würde und dieses fällt meisten ins Gewicht, wenn es die nämliche Persönlichkeit wäre, der Verfasser bei Erzählung der Flucht über den Kreuzlipaß es wohl beigefügt haben, daß er oder sein Vater es gewesen und hätte nicht blos beiläufig bemerkt, der Pfr. Jac. Anton Vulpius habe ebenfalls daran Theil genommen.