offenbar der Vorbereitung einer Inspektionsreise durch die Besitzungen im Ostalpenraum, die durch mehrere auf dem Weg ausgestellte Dokumente nachvollziehbar ist. Sie führte den Bischof im Frühjahr 1160 nach Bischof-lack in Oberkrain, dann in die Steiermark, wo er den Besitz der Vogtei über Katsch regelte, und schliesslich nach Wien zum Herzog von Österreich, mit dem er über die Rückgabe entfremdeter Besitzungen und um eine pauschale Abgeltung der Niedergerichtsbarkeit verhandelte. In der Begleitung des Bischofs befanden sich unter anderen Domkanoniker Rahewin, der das Geschichtswerk Bischof Ottos von Freising nach dessen Tod fortsetzte, Abt Lothar von Rott am Inn, Propst Otto von St. Andreas sowie eine Reihe von weltlichen Personen.[15] Zumindest ein Teil davon dürfte also mit dem Bischof aus Freising gekommen sein.
Wir können nicht alle Reisen von Bischöfen beschreiben; so seien nur verschiedene Gründe und Aufenthaltsorte genannt: Regelung der Vogtei über die freisingischen Besitzungen, Kauf oder Tausch von Gütern und Untertanen, Verlehnungen, Beilegung von Lehens- und Besitzstreitigkeiten, Erlangung beziehungsweise Wahrung von Gerichts-, Berg-, Jagd- und Handels-rechten, Einsetzung von Geistlichen und Wahrung der Präsentationsrechte.
Als Aufenthaltsorte der Bischöfe sind vor allem die Zentren des jeweiligen Streubesitzes belegt, also Innichen, Bischoflack, Oberwölz, Ulmerfeld und Waidhofen, Enzersdorf und natürlich Wien, wo man mit dem österreichischen Herzog verhandelte. Und selbst das, was die Bischöfe nicht vor Ort regelten, machte viele Reisen zwischen den Besitzungen notwendig, von Beschwerdeführern, Beratern, bischöflichen Beauftragten und Boten.
Der Bischof reiste nie allein, er wurde ausser von seinem Tross auch von geistlichen und weltlichen Beratern begleitet, vor allem von Freisinger Kanonikern, von den Pröpsten von Innichen oder Wörthsee sowie von Ministerialen aus Bayern; solche Personen sind in vielen Fällen über längere Zeit hinweg in der Begleitung des Bischofs auf Reisen durch den Ostalpenraum feststellbar. Ministeriale blieben zum Teil aber auch vor Ort zurück zur militärischen Sicherung der Besitzungen.[16]
Für die Organisation der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Besitzungen setzten die Bischöfe Verwalter in den jeweiligen Zentren ein. Diese mussten den Eingang der Abgaben sowie die Dienstleistungen überwachen und organisieren und sie gegebenenfalls bei Verzögerung einfordern. Mit diesen Verwaltern rechnete der Bischof dann die Einkünfte ab. Dazu mussten diese gegebenenfalls zum Aufenthaltsort des Bischofs reisen. Die
Verwalter