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§246–248.]
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Allgemeines zur Deklinazion.

Die Bestimmung des alten Geschlechts ist daher bei Wörtern, die nicht häutig vorkommen, oft schwierig oder un- möglich. Ein Verzeichnis aller Substantive, die man für alte Xeutra halten kann, gibt Hogan, R. Irish Academy, Todd Lecture Series, Vol. 4, 108 ff. und 6, 89 ff.

247. Numerus. Das Altirische bewahrt beim Substantiv die drei alten Numeri, Singular (sg), Plural (pl) und Dual (du). Der Dual ist immer mit dem Zahlwort 'zwei' (§ 384) verbunden.

Das Adjektiv und das Pronomen besitzen dagegen keinen vom Plural unterschiedenen Dual, z. B. da druith cegepiacdi 'zwei ägyptische Zauberer' Wb3Oc17, wo (Bgeptacdi Pluralform ist. Doch das substantivierte Ad- jektiv hat substantivischen Dual, z. B. da n-ög 'zwei Voll- ständige" Sg157b6.

Kasus. Das Altirische kann noch fünf Kasus unterscheiden, die wir mit den lateinischen Namen Nomi- nativ (N), Genitiv (G), Dativ (D), Ackusativ (A), Vokativ (V) nennen. Ein vom Dativ verschiedener Lokativ ist nur versteinert vorhanden in cinn (mit Gen.) 'am Ende von' zu cenn 'Ende' (D ciunn).

Nach altem Brauch unterscheiden die Neutra den Ackusativ und den Vokativ nicht vom Nominativ. Ebenso ist im Dual aller Geschlechter der Nominativ und der Ackusativ gleich; einen Vokativ des Duals gibt es nicht mehr. Für den Vokativ sg haben nur noch die mas- kulinen o-Stämme eine vom Nominativ verschiedene Form.

Eine Neuerung ist, daß alle Feminina den Dativ und Ackusativ sg zusammenfallen lassen (aber mit ver- schiedener Wirkung auf den folgenden Anlaut § 232,1; 238,1); eine ausschließlich dativische Form kennt nur die Flexion § 326. 330.

248. Zum Gebrauch der Kasus mag das Fol- gende genügen:

I. Der Nominativ steht außer als Subjektskasus und als Prädikatsnominativ auch häufig als absoluter Kasus, etwa wenn ein Wort vorangestellt wird, bevor der